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Das Grundgesetz und die Realität in der Prostitution – Wie passt das zusammen?


Auf dem Foto (v.l.n.r.): Elke Heer (Beauftragte für Chancengleichheit der Stadt Schwäbisch Gmünd), Helmut Sporer (Kriminaloberrat a.D., Vorstand DIAKA), Leni Breymaier (Mitglied des Bundestages, SPD), Gisela Stephan (Frauen Union Schwäbisch Gmünd), Anja Meinhardt (Justice in Motion), Prof. Dr. Ulrich Rommelfanger, Elisabeth Winkelmeier-Becker (Mitglied des Bundestages, CDU), Marietta Hageney (Geschäftsstellenleiterin Ostalb-Bündnis, Gründungsmitglied DIAKA).

Foto Peter Stephan


Die Bundestagsabgeordneten Leni Breymaier und Elisabeth Winkelmeier-Becker nahmen an der Debatte mit Justiz, Polizei und Politik in Schwäbisch Gmünd Teil. Prof. Dr. Ulrich Rommelfanger stellte mit seinem Vortrag das aktuelle Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit der deutschen Prostitutionsgesetzgebung vor. Kriminaloberrat a.D. und DIAKA Vorstand Helmut Sporer berichtete aus der Sicht der Polizei. Mitinitiatorin des verfassungsrechtlichen Gutachtens ist Marietta Hageney, Leiterin der Ostalb-Bündnis Geschäftsstelle und DIAKA-Gründungsmitglied.


Pressemitteilung || Ostalbkreis, 20. Oktober 2022


Das Grundgesetz und die Realität in der Prostitution – wie passt das zusammen?


Ein aktuelles Rechtsgutachten zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Prostitutionsgesetzes (2002) und des Prostituiertenschutzgesetzes (2016) beurteilt die derzeit geltende Prostitutionsgesetzgebung als Verstoß gegen das Grundgesetz


Seit vielen Jahren wird eine unrealistische und gescheiterte Prostitutionspolitik in Deutschland von Fachleuten, Medien, Hilfsorganisationen, Polizei und Politik angeprangert. Sie begünstigt und befördert ein in weiten Teilen kriminelles Prostitutions-Milieu, in dem Hunderttausende Mädchen und junger Frauen in der Prostitution gefangen sind und ausgebeutet werden.

Deshalb haben langjährige Expertinnen und Experten aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen in 2022 das „Deutsche Institut für angewandte Kriminalitätsanalyse“ (DIAKA) in München gegründet. Die Institutsarbeit umfasst Beratung, Schulung und Öffentlichkeitsarbeit – mit dem Ziel einer Gesellschaft frei von Menschenhandel und damit verbundener sexualisierter Gewalt.

„Was in Deutschland als Prostitution bezeichnet und behandelt wird, ist in weiten Teilen ein Geschäftsfeld der Organisierten Kriminalität. Und das müssen unsere Politik und unsere Gesellschaft endlich erkennen!“ – so Manfred Paulus, Erster Kriminalhauptkommissar a.D. und Gründungsmitglied des DIAKA.


Ostalbkreis Es gibt ausreichend Hinweise darauf, welche dramatischen sozialen, körperlichen, medizinischen und seelischen Folgen das Leben in der Prostitution für die Betroffenen hat - angefangen von chronischen Organerkrankungen, posttraumatische Belastungsstörungen, Suchtproblemen bis hin zu einer hohen Sterblichkeit und geringer Lebenserwartung sowie gesellschaftlicher Ausgrenzung. Dennoch gilt in Deutschland seit 2002 eine der liberalsten Prostitutionsgesetzgebungen Europas. Die vorherige Regierungskoalition hat vereinbart, die Auswirkungen der Gesetzgebung auf die Lebenswirklichkeit zu untersuchen – Evaluierungsergebnisse sollen 2025 vorliegen. „Kostbare vertane Zeit“ sagt Marietta Hageney, Gründungsmitglied des DIAKA. „Die Fakten, die allesamt für die dringend erforderliche Einführung einer auf deutsche Verhältnisse angepassten Gesetzgebung mit einem Sexkaufverbot vorliegen, sind hinlänglich bekannt. Sie erfordern ein sofortiges Handeln – es gibt beste Praxisbeispiele inner- und außerhalb Europas.“

„Das seit 20 Jahren bestehende System ist untauglich, es produziert täglich neue Opfer. Wir brauchen einen generellen Richtungswechsel in der deutschen Prostitutionspolitik." – so Helmut Sporer, Kriminaloberrat a.D und Gründungsmitglied des DIAKA.

Genügend Gründe für den renommierten Verfassungsrechtler, Professor Dr. Ulrich Rommelfanger und die Sozialethikerin, Professorin Dr. Elke Mack, ein Rechtsgutachten zu erstellen, welches die momentane Rechtslage gründlich durchleuchtet.


Das - der Öffentlichkeit erstmals bei einer Veranstaltung in Schwäbisch Gmünd am 05. Oktober dieses Jahres präsentierte - Gutachten stellt der aktuellen Rechtslage ein insgesamt vernichtendes Urteil aus.

Wichtige Punkte sind die nicht erfolgte Prüfung der Menschenwürde, eine vorschnelle Annahme der Freiwilligkeit, die billigende Inkaufnahme von Unrecht sowie insbesondere das Fehlen der Garantie auf Autonomie.

Rommelfanger und Mack sprechen von einer „vorschnellen Legalisierung der Prostitution ohne Prüfung der menschenrechtlichen Folgen für die Menschen in der Prostitution.“


Fazit: Nur ein Sexkaufverbot kann Würdeschutz garantieren.

Im Januar 2023 wird das Rechtsgutachten durch den Nomos Verlag in Buchform herausgegeben. Es bildet dann eine wichtige Grundlage für die Institutsarbeit des DIAKA.


Eine Zusammenfassung in 12 Erkenntnis-Thesen liegt schon jetzt vor – link zu den Thesen

Kontakt info@ostalb-buendnis.de Mobil: 015112727793 Marietta Hageney

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